Hans Henry Maag

Gemeinderatswahlen Neunkirch

1. Leserbrief

Neunkirch – Augen auf!

Befremdet nehme ich die Lobgesänge der FDP über ihren Gemeindepräsidenten wahr. Wie andere kleine Liegenschaftseigentümer in Neunkirch lernte ich Gemeindepräsident und Baureferent Franz Ebnöther über längere Zeit von einer leider unschönen und meines Erachtens eines Behördenmitgliedes unwürdigen Seite kennen.

In dieser dunklen „Giige“-Geschichte war ich dieser anderen – vielleicht wenig bekannten Seite – ausgeliefert.

Meinen Erlebnisbericht erhalten Interessierte bei mir.

Zum Glück gibt es den Kandidaten Ruedi Vögele: Für mehr Transparenz und einen respektvollen, achtsameren Umgang mit allen Mitbürgern.

Hans Henry Maag

www.hanshenrymaag.ch

hanshenry.maag at bluewin.ch

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2. Leserbrief

Im Leistungskatalog von Franz Ebnöther gibt es leider nicht nur Glanzlichter.

Leider nur die Betroffenen selber – welche in einem Sachgeschäft auf ihn angewiesen sind – erfahren wie eigenmächtig und unwürdig F. Ebnöther diese, ihm ausgelieferten Bürger behandelt. Das einfache Ansinnen mit unserer Elternhausparzelle „Giige“ ist in seiner Hand für mich und meine Geschwister zum Albtraum geworden. Eine schmerzhafte Geschichte, welche uns Angst und Schrecken, viel Nerven und über Fr.15’000.- Anwaltskosten sowie Baulandentwertung von Fr. 200′ bis 300’000.- verursacht hat. Durch sein verordnetes Bauverbot und Rechtsunsicherheit von bis zu 5 Jahren sowie drohende Quartierplan Kostenübernahmepflicht von je ca. Fr. 80’000.- .

Alles unnötigerweise und ohne Nutzen für die Gemeinde, wie später das Ende der „Giige“-Geschichte deutlich gezeigt hat.

Unnötigerweise schon deshalb, weil meine Absicht ins Elternhaus zu ziehen nichts abwegiges darstellte und unser Bauansinnen auf dem Landstreifen sehr durchdacht und nach allen geltenden Regelwerken konform war. Durch ein Gespräch mit dem vollzähligen Gemeinderat wäre das überzeugende Projekt überhaupt zu den vier restlichen Ratsmitgliedern gelangt. Gespräche wurden vom Baureferenten jedoch abgelehnt. Meine arglos freudige Absicht nach Neunkirch zurückzukehren – als Bürger, welcher hier aufgewachsen ist – wurde mir von F. Ebnöther gründlich verdorben.

Zum Glück gibt es den Kandidaten Ruedi Vögele: Für mehr Transparenz und einen respektvollen, achtsameren Umgang mit allen Mitbürgern.

Hans Henry Maag, Neunkirch

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Neunkirch – Augen auf!

Neunkirch braucht eine Befreiung aus der Erstarrungskultur, mit einem neuen Präsidenten und Baureferenten!

(Sein Gesicht verliert nur wer bisher eine Maske getragen hat)

„Giige“-Geschichte. Erlebnisbericht eines betroffenen Bürgers.

Die Art und Weise wie der Präsident und Baureferent seine Bürger behandelt ist eines Behördenmitglieds nicht würdig, kulturlos und demokratieverachtend. Neunkirch braucht einen Präsidenten, welchem anständiger Umgang mit seinen Bürgern ein Anliegen ist – und der sich für seine Bürger einsetzt – auch wenn es nicht um seine Eigeninteressen geht. Die unsäglichen Umtriebe mit unserer Elternhausparzelle „Giige“ ist für mich und meine Geschwister Maag eine schmerzhafte und lange Geschichte, welche uns Angst und Schrecken, viel Nerven und über Fr.15’000.- Anwaltskosten, Bauland-Entwertungsverlust von bis zu Fr. 300’000.- verursacht hat (durch [sinnlos!] verordnete Eigentumsbeschränkung u. Rechtsunsicherheit über 5 Jahre) sowie drohende QP-Planungs- und QP-Kostenübernahmepflicht Anteil von ca. Fr. 80’000.- .

Unnötigerweise, denn meine Bewohnungsabsicht des Elternhauses und unser Bauansinnen auf dem Landstreifen, war sehr durchdacht und konform. Durch ein gewährtes Gespräch mit dem Gesamtgemeinderat wäre das überzeugende Projekt überhaupt zu den vier restlichen Ratsmitgliedern gelangt. Gespräche wurden vom Baureferenten jedoch abgelehnt. Auch nach unserem Rekurs an den Regierungsrat hat der GR das Gespräch abgelehnt (!). Meine arglos freudige Absicht, als Bürger, welcher hier aufgewachsen ist nach der Pensionierung als Einwohner wieder nach Neunkirch in mein Elternhaus zurückzukehren, wurde mir vom Baureferenten gründlich verdorben.

„Was darf den Betroffenen mit ihren sehr unterschiedlichen Voraussetzungen an unterschiedlichen Auswirkungen konkret zugemutet werden?“ (Tatsächlicher, konkreter Bedarf und Notwendigkeit für die Gemeinde? Hauptprofitierende benennen. Zumutbarkeit und Verhältnismässigkeit darlegen. Ungleiche-, ungerechte Auswirkungen auf den Tisch bringen, bei sehr unterschiedlichen Absichten und wirtschaftlichem Hintergrund der Betroffenen. Mögliche alternative-, bzw. zumutbare Lösung gegenüberstellen, etc.). Diese demokratische Ratsdebatte ist durch das Vorenthalten von Informationen und eigenmächtiges Entscheiden von F. Ebnöther wiederholt verhindert worden. Demokratiedefizitäre Umgangskultur mit Ermessensentscheidungen, welche nur unter Einbezug aller Ratsmitglieder und deren Sozialkompetenz gefällt werden dürften, sind leider gängige Praxis, was diverse gewesene und aktive Ratsmitglieder bestätigend durchblicken lassen.

Was war geschehen:

Die drei Geschwister Maag wollten ihr ans Elternhaus (Miteigentum) grenzende Bauland für ein Bauprojekt (drei EFH) vorbereiten.

2008: Schriftliche Anfrage an den GR mit 6 Fragen zu Parzellierungs-Anordnung und Erschliessung mit Planskizzen: F. Ebnöther sieht keine Probleme.

2010: Abparzellierung des Elternhauses GB 502. Es entsteht die neue Bauparzelle GB 3290; Bestätigung der Parzellierungsanordnung; voll erschlossen; überbaubar.

21.7.11: Gesuch für Vorentscheid-Baubewilligung eingereicht (Maag mit Architekt Ochsner), konform den geltenden Regelwerken.

26.8.11: Gesuch 3 EFH im Amtsblatt ausgeschrieben.

27.8.11: Verkaufsvertrag mit neuem Besitzer bzw. Architekt Ochsner liegt zur Unterzeichnung bereit. Gerücht, dass ev. seitens Baureferent ein QP-Verfahren angestrengt wird erhärtet sich. Bauprojekt ist somit plötzlich nicht gesichert, bzw. es drohen bis zu sechs Jahre Rechtsunsicherheit und Verzögerung. Die drei Bauherren wollen aber innerhalb eines Jahres einziehen und drohen abzuspringen. Der Baulandpreis wird sofort rigoros in Frage gestellt!

29.8.11: QP-Errichtungs-Einschreiben vom GR an Eigentümer von Parzellen 502 (H. Maag), 3290 (R. u .A. Maag), 503 (Gemeinde), 504 (Scherrer AG), 505 (H. u.A. Steinegger) betr. offizielle Errichtung eines beabsichtigten Quartierplanverfahrens mit Landumlegung und Planungszone – was für Bauwillige Planungssperre bedeutet (für drei Jahre. Wenn Gesuch vorliegt, von der Kant. Baubehörde verlängerbar um nochmals zwei Jahre = 5 Jahre „Enteignung“). Der Perimeter umfasst zusammen knapp 20’000 m2 (!) und das einzige Haus ist mein Elternhaus mit 1’800 m2. Welche Parzellen eingeschlossen werden oder eben nicht bestimmt der Baureferent und braucht den Segen des Gesamtgemeinderates. Für solche Ermessensentscheide, welche die Eigentumsrechte und Eigentumsverfügung der Besitzer total einschränken, sind hohe ethische Sorgfalt und rasche Behandlung gefordert, um schnell wieder Rechtssicherheit und Eigentumsverfügbarkeit herzustellen.(!) **In dem meisten Kantonen wird das partizipative QP-Verfahren zusammen mit den Eigentümern und mit Hilfe eines Mediators angewendet. Die zur Verfügung stehende Einigungsfrist von drei Jahren wird im Interesse der Eigentümer meistens nie voll benötigt. (F. Ebnöther behandelt in der Folge die Sache drei Jahre gar nicht und informiert auch niemanden!).

Einvernehmliche Kompromiss- u. Lösungsversuche betreffend unser Projekt auf der Randparzelle durch Architekt Ochsner scheitern an den Maximalforderungen des Baureferenten F. Ebnöther.

15.9.11 Rekurs zu 502 durch H. Maag (Elternhaus) sowie zu 3290 durch R. u. A. Maag (Bauprojektparzelle Maag). (Rekurs auch von A. u. H. Steinegger mit teilweise gleichen Argumenten).

22.9.11: Einwohnerrat bewilligt Vorfinanzierungskredit für die Erstellung eines Quartierplanes von Fr. 70’000.-.

29.11.11: Ablehnung, bzw. Behandlung des Vorentscheides-Baugesuchs. Begründung: Planungssperre gilt auch rückwirkend.

16.12.11: Ausweg: Aus der Aussichtslosigkeit der aktuell Bauwilligen entsteht die Idee, dass die in den Perimeter eingeschlossenen Eigentümer ihre Grundstücke zusammenlegen, bzw. dass ein Eigentümerkosortium gebildet werden könnte, um mit einem Gesamtgestaltungsplan die individuellen Vorstellungen trotzdem unterzubringen. Manfred Ochsner sucht Investoren und konsultiert alle Eigentümer und meldet uns positive Signale: Chance für diese Vorgehensweise „intakt“ und  „nicht abgeneigt“, auch vom Eigentümer 503 (Gemeinde F. Ebnöther).

Vier Tage später:

20.12.11: Ruft mich Hans Stalder (Scherrer Holding) an und empfiehlt sich als Investor und Käufer von allen fünf Parzellen (eine gehört ihm schon bisher) und die Nachbarparzelle der Gemeinde sei praktisch schon zugesichert und die restlichen brauche er um mit einem Gesamtgestaltungsplan eine grosse Überbauung zu planen. „Ich und meine Geschwister sollen ihm doch bitte beide Parzellen – auch meine Elternhausparzelle verkaufen (über ein Wohnrecht könne man noch reden). Dieser Architekt Ochsner aber soll bitte draussen bleiben, mit dem wolle er nichts zu tun haben! Seine Gesamtüberbauungs-Planungsvorstellungen hätten (mit seiner angetönten Nähe zu Ebnöther) die besseren Realisierungs-Chancen. Unsere Rekursanliegen, bzw. unsere Hoffnung, als Randparzelle von F. Ebnöther aus dem Perimeter entlassen zu werden, würde bestimmt nie eintreffen! Ob ich mit meinen Rekursen Recht oder nicht Recht erhalte, spiele eigentlich keine Rolle – Wesentlich sei doch, ob ich etwas gewinne – und das werde für mich ganz bestimmt nie zutreffen, wenn ich weiter auf meinem Kurs mit Ochsner bleibe(!)“. 

Diese und folgende Vorkommnisse lassen sich an Selbstherrlichkeit, Zynismus und Überheblichkeit kaum übertreffen.

Hier entreissen uns das „Duo“ Ebnöther / Stalder(Scherer AG) schamlos die Lösungsidee des „Erstanbieters“ Ochsner und treiben dieses Vorhaben zusammen schnell weiter, zu ihren eigenen Gunsten. Scherrer kauft 505 (H. u.A. Steinegger) und der Landverkauf der Gemeindeparzelle wird von F. Ebnöther zugunsten von Scherrer vorbereitet.

26.10.12: Landverkauf GB 3290 (Teil meiner Geschwister) an Ochsner/Staehle.

22.11.13:  Gemeindeversammlung: Landverkauf der Gemeindeparzelle an Scherrer. Dass Scherrer eine Zonenplanänderungsmöglichkeit (für Baugebiet dreistöckig mit Attika) in Aussicht gestellt wurde, wird den Abstimmenden nicht kommuniziert. Mit dem Kauf wurde Scherrer verpflichtet, ein „Gesamtüberbauungskonzept auszuarbeiten das dem geforderten Quartierplan entspricht“ und dieses selber zu finanzieren. Natürlich werden darin seine eigenen wirtschaftlichen Optimierungsinteressen verwirklicht – aber macht es Sinn – darin die unfreiwillig eingeschlossenen Randparzellen zu belassen? Diese zwei Eigentümer  haben ganz andere Interessen als der Grossinvestor und werden als Mit- und Einspracheberechtigte immer opponieren. Ich als betoffener Elternhauseigentümer und die neuen Parzelleneigentümer 3290 Ochsner als Architekt und Mitabsender des Baugesuches sind nie darüber informiert worden, wie sich das, dem Käufer Scherrer auferlegte, eingeschobene, „einem Quartierplan entsprechenden Gesamtkonzept“ für uns, bzw. das laufende, am 29.8.14 auslaufende QP-Verfahren auswirken wird, bzw. auf welcher Gesetzesgrundlage dieser Vorgang überhaupt konform sein kann. (Einem Grossgrundbesitzer wird privilegierte Gestaltungsbefugnis zugesprochen mit privatem Gestaltungsplan und die unfreiwillig eingezwängten Eigentümer sollen sich ohne Mitsprache und Planeinsicht danach richten!) Schärrer verfügt jetzt über 15’148 m2. zur freien Planung auf der grünen Wiese! Demgegenüber ist meine Elternhausparzelle mit 1’800 m2 als winziger Fremdkörper in diesen PZ-Perimeter unfreiwillig eingezwängt mit allen existentiellen Folgen für mich.

Im Vorfeld der folgenden Gemeindeversammlung wird deutlich: **Das dringliche QP-Verfahren wurde weder behandelt noch gestartet. Die dreijährige Frist wird am 29.8.14 unkommentiert ablaufen. Eine begründete Verlängerung wurde nie eingereicht und den Betroffenen kommuniziert. Begründungen wären auch keine vorhanden, denn F. Ebnöther hat gar nichts gemacht und die Betroffenen und Beteiligten des QP-Verfahrens sind darüber nie informiert worden, auch nicht wie sich die am 29.8.14 ablaufende, erste QP-Frist auf die PZ-Bausperre auswirkt, bzw. welcher Rechtsstatus für unser Baugesuch nach diesem Datum gelten würde.

6.6.14: Gemeinderversammlung: F. Ebnöther wirbt im 1. Antrag für die Zonenplanänderung zugunsten von Privilegien und Geschenken an Scherrer (für Baugebiet WG3 dreigeschossig plus Attika statt W2 und WG2).

Im 2. Antrag wirbt er für die Zustimmung zu einer neuen (zusätzlichen oder ablösenden?) „Quartierplanpflicht“ (verwirrende und konfuse Angaben in den GV-Unterlagen). **Zum Verbleib und Umgang mit der vom GR nicht behandelten, am 29.8.14 auslaufenden QP-Frist mit Bausperre (mit welcher Ebnöther unser Bauprojekt ruiniert hat) werden in den schriftlichen Unterlagen zur GV unsäglich verwirrende und konfuse Angaben gemacht, bzw. Informationen vorenthalten. Zur ablaufenden PZ-Bausperre werden keine Angaben gemacht. Als gesichert gilt die Absicht, dass uns Ebnöther weitere zwei Jahre Bausperre zumuten will!

Wenn die Einwohner seinem 2. Antrag „Quartierplanpflicht“ zustimmen, werden wiederum explizit die zwei Randgrundstücke unfreiwillig diesem neuen Quartierplandiktat (Privatinteressen des Grossinvestors!) unterstellt. Diesmal nicht mit neuen Fristen von drei oder fünf Jahren (laut Baugesetz für QP), sondern unbefristet und die QP-Inhalts-Vorstellungen von Scherer AG müssten wir dann befolgen. Die Frist für die Ausarbeitung des Gesamtgestaltungsplanes Scherrer läuft am 16.8.2016 ab. Ebnöther wollte uns also explizit weitere zwei Jahre unter Bausperre halten mit seiner Erfindung oder Wortschöpfung  „Quartierplanpflicht“ mit dem Zweck, das im QP-Procedere zur Verfügung stehende, beantragbare „begründungspflichtige Verlängerungsgesuch für weitere zwei Jahre“ zu umgehen (weil er ja die korrekte QP-Verfahren-Abwicklung verlauert hat und keine akzeptierbare Begründung für eine bewilligungszulässige Verlängerung vorzuweisen hat). Ein schlauer Trick, ich finde ihn hinterhältig und unehrlich.

Ich kann in diesen Ansinnen keinen Nutzen für die Gemeinde erkennen – ausser das verzweifelte Manöver des F. Ebnöther – welcher nach einem Weg sucht, nicht mehr direkt allein verantwortlich gemacht zu werden für unseren unsäglichen Einschluss in den QP-Perimeter. Das Ansinnen, die Stimmbürger für diesen Winkelzug zu missbrauchen und diese vorsätzlich dazu zu verleiten, uns auch in dieser misslichen „Quartierplanpflicht“ durch ihre Zustimmung festzunageln, ist doch recht ungeheuerlich. Ebnöther aber könnte dann sagen: „Das ist jetzt nicht mehr in der Verantwortung von GR oder Baureferent – ich kann euch da gar nicht herausnehmen – das ist nicht in meiner Kompetenz – der Stimmbürger hat das so gewollt! Nur die Stimmenden einer späteren GV könnten das anders entscheiden.“ Ein weiterer schlauer Trick, in schwer durchschaubarer Zusatzschlaufe versteckt.

Ebnöther war trotz Intervention mehrerer Personen und unseres Rechtsanwalts nicht von seiner Zwängerei abzubringen. Auch Scherrer konnte ihn nicht zur Einsicht bewegen, dass ein weiterer Verbleib der zwei Parzellen für die Gemeinde kontraproduktiv ist. Das zeigt, dass ihm klar war, dass er alleine dafür verantwortlich gemacht wird, dass wir in diese unsinnigen „Enteignungsjahre“ gezwängt wurden und er zur Zeit noch genussvoll – oder erbärmlich machtvoll – über das Eigentum von unbescholtenen Bürgern verfügen kann, und seinem seltsamen „Spass“ frönt, uns weiter zu drangsalieren (und mit seinen Günstlingen feiert).

Unsere Leserbriefe wurden zensuriert. Gewirkt und Druck erzeugt haben vielleicht eher meine aufklärenden Flugblätter, die ich vor der GV im Städtli verteilte.

An dieser GV kam überraschend der voranzustellende Antrag von Seite Scherrer: Die zwei unfreiwillig eingeschlossenen Parzellen seien zu entlassen: Die Einwohnerabstimmung hat der unsäglichen Zwängerei des F. Ebnöther und seiner kläglichen Angst um seinen Gesichtsverlust mit grossem Mehr ein unrühmliches Ende gesetzt.

Welcher Rechtsstatus und welches Regelwerk für die zwei somit durch die Stimmbürger entlassenen Grundstücke nun gültig ist und was für das sinnlos abgewürgte Bauprojekt und Baugesuch ab diesem Datum gilt, wurde von F. Ebnöther nie beantwortet!

War die folgenschwere dreijährige „Enteignung“ und Zwängerei reine Schikane durch F.Ebnöther?

Ein Nutzen für die Gemeinde war zu keinem Zeitpunkt zu erkennen. Hier fragt sich der Schreibende ob nicht strafrechtlich belangbare, wiederholte grobfahrlässige oder mutwillige Schadenzuführung durch unsachliche, anmassende Amtsführung vorliegt? Auch die Frage der ordentlichen Entschädigungspflicht für die in Treu und Glauben und im Vertrauen auf die geltende Nutzungsordnung getätigten Architekten Bauprojekt-Planungsaufwendungen, Ausschreibung- und Baugespanne-Kosten wurden nie behandelt und beantwortet. Drei glückliche Bauherren und Steuerzahler haben sich enttäuscht von Neunkirch abgewendet! Es gibt keinerlei Entschuldigung oder Bedauern!

Was hat er schon wieder zu verstecken?: F. Ebnöther versprach, den durch Schärrer vorangetriebenen und finanzierten Gesamtüberbauungsplan oder QP bald vorzulegen. Dass ein grosses Interesse der Anstösser und der Einwohner daran besteht, hat ja damals die Gemeindeversammlung deutlich gezeigt. Mit dem angekündigten Verfahren und dem integrierten Planungs-Wettbewerb sind damals betreffend umsichtige Integration in bestehende Nachbarschaften, Ortsbild, etc. und betreffend Information und Transparenz hohe Erwartungen geweckt (versprochen) worden. Dass die Einwohner wissen wollen, was – und wie auf diesem bedeutenden Bauland gebaut werden soll oder darf – kam damals deutlich zum Ausdruck!

20.5.16: Gemeindeversamlung: F. Ebnöther hätte an dieser GV eine gute Gelegenheit dazu gehabt, das Projekt vorzustellen oder mindestens darauf hinzuweisen, dass der Plan zur Einsicht aufgelegt ist und eine Frist für Einsprachen besteht. F. Ebnöther wählte den versteckten Weg: im Amtsblatt und in einer unüblichen hintersten Rubrik. Nach Ablauf der Frist verkündet er hämisch, es seien keine Einwände eingegangen. Unser schlechtes Baugesetz sieht für diesen Fall die direkte Information der Einwohner und Anstösser leider nicht explizit vor. Was hat er hier zu verstecken? Ich kenne niemanden in Neunkirch der den QP gesehen hat! Ist dieses Verhalten schlau? Offen ist es sicher nicht. Auch wenn juristisch nicht angreifbar, ich empfinde es eher hinterhältig und unehrlich.

Den Umgang mit den Rekursinhalten bei der ersten Rekursinstanz Regierungsrat und beim GR haben wir als Farce und grosse Enttäuschung erlebt:

Für die Errichtung- oder den Einbezug in einen QP wird von den Antragstellern verlangt, dass die im Regelwerk geforderten Voraussetzungen erfüllt sind und dargelegt werden. Betreffend Bedarf: Dringlichkeit, Notwendigkeit, Nutzen für die Gemeinde. Betreffend Verhältnismässigkeit: Aufwand zu Nutzen. Privateigentümer zu Öffentlichkeit. Auswirkung: Profitierende / Verlierende, etc. Bei hoher Eigentumsbeschränkung muss wichtiges, schutzwürdiges höheres Interesse vorliegen! Mit der Einleitungsbeschluss-Veröffentlichung des vom GR geforderten QP müssen diese Voraussetzungen eingelöst werden und mit hinlänglich konkretisierten Vorstellungen über Absichten und Inhalte und vorgesehene Massnahmen den Betroffenen bekanntgemacht werden, bzw. vorliegen. Diese sind mit der Veröffentlichung nicht vorgelegen (weniger als sehr dürftig)! Weder unter dem Gesichtspunkt des Bedarfs und der Notwendigkeit für die Gemeinde – noch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit. Dazu gehört auch eine Vorstellung, wie der GR mit den unterschiedlichen Auswirkungen auf die unterschiedlichen Grundstücke (nicht Bauwillige), (kleines Rand-Grundstück) umzugehen gedenkt, um voraussehbare, ungleiche, bzw. ungerechte Auswirkungen zu verhindern oder auszugleichen. Wenn die Vorstellungen und Absichten des GR zu dürftig sind – wird dem Rekurrenten grundsätzlich vorenthalten, gegen welche Ansinnen des GR er eigentlich rekurrieren kann!

Unsere Formulierungen im Rekurs zielten präzise auf die fehlende Erfüllung der verlangten Voraussetzungen, welche durch den GR darzulegenden wären und auf die fehlende Notwendigkeit eines QP generell. Wenn es diese Notwendigkeit tatsächlich gäbe z.B. wegen der Grösse des angrenzenden Parzellengebietes 503, 504 und 505 – wollten wir da nicht einbezogen werden. Weil wir überzeugt sind, ein gut integriertes Bauprojekt auf unserem Baulandstreifen vorgelegt zu haben, welches eine vorausschauende, ideale, quartierverträglich gestaltete Übergangslösung darstellt – zu einem – in vielen Jahren, auf der Ostseite zu erwartenden grösseren Überbauungsprojektes. Dies wurde korrekt und unter Einhaltung aller geltenden Regelwerke und Fristen eingereicht, mit diversen Nebennutzen für das Quartier, wie z.B. bisher fehlender Blaulichtzufahrt für die angrenzenden „Dietschi“ Häuser! (Eingereicht, bevor vom GR das QP-Errichtungsschreiben veröffentlicht wurde!) Willkürliche Einbezugsgrenze: Wenn überhaupt – warum ist „nur“ die bebaute Elternhausparzelle und nicht auch eines der angrenzenden – oder alle bebauten „Dietschi“ Parzellen – einbezogen worden?

Weitere Rekurspunkte waren diverse Fehler, Regelverstösse und Rechtsverletzungen seitens des GR, im Formellen und im Verfahrensbereich und diese Vorkommnisse und Fakten sind seitens des Gemeindepräsidenten und / oder Gemeinderates nach wie vor unkommentiert und ungeklärt und nie entschuldigt worden:

• Das offizielle PZ-Errichtungsschreiben des Gemeinderates  vom 29.8.2011 stützt sich auf den Gemeinderatsbeschluss vom 16.8.2011. In letzterem ist unter „Erwägung“ und unter „Beschluss“ je eine abschliessende Auflistung der Parzellen aufgeführt, welche einbezogen werden sollen. Die Parzelle 502 (H. Maag) ist nicht dabei und wir müssen annehmen, dass demnach im Gemeinderat nie die Absicht bestand diese einzuschliessen. Es fehlt damit dem offiziellen PZ-Errichtungsschreiben die gültige Gemeinderatsbeschlussgrundlage.

• Wie kam die Parzelle 502 nachträglich in das offizielle PZ-Errichtungsschreiben hinein?

• Ist dies mit Billigung des Gesamtgemeinderates geschehen? Liegt ein Beschluss vor?

• Beide Rekursantworten des Gemeinderates vom 10.10.2011 („3290“ und „502“) beziehen sich auf „… gestützt auf diesen Beschluss des GR vom 16.8.2011“.

• In der Rekursantwort des Gemeinderates vom 10.10.2011 zu „3290“ wird die Existenz von „502“ in der abschliessenden Auflistung ebenfalls nicht erwähnt.

• Die im entsprechenden Regelwerk geforderte Bedingung zur Ausschreibung im Amtsblatt wurde nicht erfüllt.

• Das offizielle PZ-Errichtungsschreiben vom 29.8.2011 stützt sich auf den Art. 24 BauG, dieser instruiert die zu erfüllenden Voraussetzungen bei privater Initiative und nicht die Bedingungen bei einer Initiative durch die Gemeinde wie vorliegend. Falscher Artikel,  falscher Antrag, falsche Argumentationen!

Meine Erfahrung ist: Diese Rekursinstanz Regierungsrat ist eine grosse Enttäuschung, nur zermürbend und kostet viel Geld – es wird dort kein Recht gesprochen! Man geht dort davon aus, dass der GR mit sechs (inkl.G-Schreiberin) verantwortungsbewussten erwachsenen Menschen besetzt ist, welche mit Kopf und Herz und Sozialkompetenz selber beurteilen, wieviel Eigenmächtigkeits-Kultur sie im Rat zulassen und leben und mit welchen unangemessenen Zumutungen sie ihre Bürger schikanieren wollen. Welche unsinnigen oder drangsalierenden Folgen und Auswirkungen die vom GR herbeigezogenen, zu beachtenden Regelwerkpassagen auf die betroffenen Bürger hat, steht dort nicht im Zentrum ihrer Beurteilung. Vom RR wird immer die tote Immanenz der Regeln als solche verteidigt, denn diese Regelwerke sind ein Produkt aus ihrer Küche – und das immer zu Gunsten des GR, welcher glaubt diese „Waffe“ einsetzen zu müssen. So bleibt das Rekursrecht bei problematischen Ansinnen eines GR eine Farce.

War das alles?

Nein! Stellen Sie sich vor, ich bin nur einer von vielen Menschen in Neunkirch, welcher der „Zusammenarbeit“ mit dem Baureferenten ausgeliefert war und bin unsäglich enttäuscht worden. Wie ist es den vielen Anderen ergangen? Wenn ich mich umsehe, so sehe doch eine Anzahl Projekte in Neunkirch die „aufgelaufen“ sind. Was haben diese Eigentümer für eine „Geschichte“ zu erzählen?

Hans Henry Maag

Bürger von Neunkirch, viel und gerne anwesend im Elternhaus in Neunkirch. Wohnortadresse: Hornbachstrasse 43, 8008 Zürich

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Haftungsklausel: Dies ist ein protokollarischer Erlebnisbericht des persönlich von den Auswirkungen Betroffenen, beschränkt auf Ergebnis und Auswirkung mit Vereinfachungen in den dazu führenden umfangreichen Herleitungen, bzw. Widersprechungen der Regelwerk-Interpretation und deren juristischen- und Verfahrenstechnischen Sachverhalten. Dies soll mir nicht übel genommen werden, denn diese sind wegen ihres grossen Umfangs nicht darstellbar. Der Schreibstil ist deshalb nicht immer politisch korrekt. Bitte um Nachsicht, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss und Verantwortungsausschluss.